Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat unter dem 02.07.2015 eine Pressemitteilung zum Befreiungsrecht der Syndikusanwälte herausgegeben, die wir unseren Mitgliedern aus gegebenem Anlaß zur Kenntnis geben. Hervorzuheben ist nach unserem Verständnis der Pressemitteilung insbesondere, das man alle diejnigen Verfahren, die im Zuge der erwarteten gesetzgeberischen Neufassung zu einer erneuten Befreiung führen würden, einstweilen ruhend stellen möchte. Sollten Sie sich also derzeit im Verwaltungsverfahren oder Verwaltungsrechtsstreit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund um Ihre Befreiung befinden, sollten Sie prüfen, ob ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens sinnvoll sein könnte.
Die Pressemitteilung kann entweder unter diesem Link bei der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgerufen werden:
Deutsche Rentenversicherung Pressemitteilung
oder
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