Änderung des Verfahrens auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mit Wirkung ab 01.01.2023 müssen Befreiungsanträge nach § 6 Abs. 2 SGB VI n.F. elektronisch gestellt werden. Die bisher papiergebundene Antragstellung entfällt. Einen kurzen Überblick auf das, was uns bereits bekannt ist, haben wir in den nachfolgenden FAQ zusammengestellt. Sobald genauere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir darüber informieren.

Elektronisches Befreiungsantragsverfahren im Überblick (Stand: 08.11.2022)

Kurzbeschreibung des ab dem 01.01.2023 geltenden, neuen Verfahrens zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht mittels verpflichtend elektronischer Antragstellung für alle berufsständisch versicherten Personen.

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