Weiterhin keine Energiepauschale für Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke

Am 4. September 2022 ist ein drittes Entlastungspaket von den Koalitionsparteien vorgestellt worden. Eine dieser Maßnahmen ist eine Einmalzahlung an Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300,00 €. Die Rentnerinnen und Rentner von berufsständischen Versorgungswerken blieben allerdings in der beschriebenen Maßnahme unerwähnt. Daran hat sich trotz der Intervention der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) bei den Mitgliedern des Koalitionsausschusses, den beteiligten Ministerien und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zwecks Korrektur dieser verfassungswidrigen Regelungslücke nichts geändert. Die Bundesregierung stellt sich auf den Standpunkt, dass es Sache der Länder sei, sich um die Energiepreispauschale von Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke zu kümmern. Dies deshalb, weil die berufsständischen Versorgungswerke in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fielen. Grund für die Ausnahme von der Zahlung des Bundes sei in erster Linie, dass die berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Landesrecht beruhten.

Die ABV hält diese Auffassung rechtlich für nicht haltbar. Es geht hier nicht um eine Gesetzgebung, die die berufsständischen Versorgungswerke betrifft; es geht um eine Entlastungsmaßnahme für Bürgerinnen und Bürger, die Rente beziehen, die aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht wird. Die ABV prüft die Einlegung von Verfassungsbeschwerden von Betroffenen.