
Erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Versorgungswerkes und welche Leistungen wir erbringen.

Hier finden Sie alle Rechtsgrundlagen wie die Satzung zum Download.

Mo - Do von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Fr von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
oder nutzen Sie unsere anderen Kontaktmöglichkeiten
Das Rechtsanwaltsversorgungswerk ist die gesetzlich vorgeschriebene Rentenversicherung für die Pflichtmitglieder und freiwillig versicherten anwaltlichen Berufsträger aus Brandenburg.
Vielleicht können wir die eine oder andere Frage hier direkt beantworten. Ansonsten kontaktieren Sie uns gerne mit dem nebenstehenden Formular.
Ja, die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist für die meisten Rechtsanwälte verpflichtend. Sobald Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, werden Sie kraft Gesetzes Pflichtmitglieder des für Sie zuständigen Versorgungswerks.



