Vertreterversammlung am 26.01.2024 um 14.00 Uhr

Die nächste Vertreterversammlung findet am Freitag, den 26.01.2024 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Grillendamm 2, 14776 Brandenburg a. d. Havel statt. Die Vertreterversammlung ist für die Mitglieder öffentlich.


Vertreterversammlung am 15.09.2023 um 14.00 Uhr

Die nächste Vertreterversammlung findet am Freitag, den 15.09.2023 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Grillendamm 2, 14776 Brandenburg a. d. Havel statt. Die Vertreterversammlung ist für die Mitglieder öffentlich.


Weiterhin keine Energiepauschale für Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke

Am 4. September 2022 ist ein drittes Entlastungspaket von den Koalitionsparteien vorgestellt worden. Eine dieser Maßnahmen ist eine Einmalzahlung an Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300,00 €. Die Rentnerinnen und Rentner von berufsständischen Versorgungswerken blieben allerdings in der beschriebenen Maßnahme unerwähnt. Daran hat sich trotz der Intervention der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) bei den Mitgliedern des Koalitionsausschusses, den beteiligten Ministerien und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zwecks Korrektur dieser verfassungswidrigen Regelungslücke nichts geändert. Die Bundesregierung stellt sich auf den Standpunkt, dass es Sache der Länder sei, sich um die Energiepreispauschale von Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke zu kümmern. Dies deshalb, weil die berufsständischen Versorgungswerke in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fielen. Grund für die Ausnahme von der Zahlung des Bundes sei in erster Linie, dass die berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Landesrecht beruhten.

Die ABV hält diese Auffassung rechtlich für nicht haltbar. Es geht hier nicht um eine Gesetzgebung, die die berufsständischen Versorgungswerke betrifft; es geht um eine Entlastungsmaßnahme für Bürgerinnen und Bürger, die Rente beziehen, die aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht wird. Die ABV prüft die Einlegung von Verfassungsbeschwerden von Betroffenen.  

Änderung des Verfahrens auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mit Wirkung ab 01.01.2023 müssen Befreiungsanträge nach § 6 Abs. 2 SGB VI n.F. elektronisch gestellt werden. Die bisher papiergebundene Antragstellung entfällt. Einen kurzen Überblick auf das, was uns bereits bekannt ist, haben wir in den nachfolgenden FAQ zusammengestellt. Sobald genauere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir darüber informieren.

Elektronisches Befreiungsantragsverfahren im Überblick (Stand: 08.11.2022)

Kurzbeschreibung des ab dem 01.01.2023 geltenden, neuen Verfahrens zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht mittels verpflichtend elektronischer Antragstellung für alle berufsständisch versicherten Personen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Jahressteuergesetz 2022

Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben bereits 2023

In Umsetzung einer Absprache aus dem Ampel-Koalitionsvertrag wird darin bestimmt (Artikel 4 Nr. 2), dass sich der Prozentsatz, mit dem Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden können, ab dem Kalenderjahr 2022 um je zwei Prozentpunkte je Kalenderjahr erhöht.

Damit erreicht er bereits im Jahre 2023, und nicht wie nach der bisherigen gesetzlichen Stufenregelung vorgesehen (Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG vom 5. Juli 2004, Art. 1 Nr. 7 Buchst. c, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 9. Juli 2004 S. 1427), 2025 den Wert von 100 Prozent.

Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs

Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs als nicht selbstständige Tätigkeit, sondern als abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: BSG-Urteil vom 28. Juni 2022 – B 12 R 4/20

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Urteil vom 28. Juni 2022 – B 12 R 4/20 – seine Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs nunmehr auch auf Gesellschafter-Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs erstreckt. Rechtsanwälte, die eine Rechtsanwalts-GmbH führen und nur jeweilig Minderheitsanteile an dieser Gesellschaft halten, sind trotz Geschäftsführer-Stellung mangels hinreichender, gesellschafts-rechtlicher Gestaltungs- bzw. Rechtsmacht bezüglich dieser GmbH regelmäßig nicht als selbständig tätig, sondern als abhängig beschäftigt anzusehen.

Vertreterversammlung am 09.09.2022 um 14.00 Uhr

Die nächste Vertreterversammlung findet am Freitag, den 09.09.2022 um 14.00 Uhr in der Kantine des Oberlandesgerichts, Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der Havel statt.

Die Vertreterversammlung ist für die Mitglieder öffentlich.


Vertreterversammlung am 10.09.2021 um 14.00 Uhr

Die nächste Vertreterversammlung findet am Freitag, den 10.09.2021 um 14.00 Uhr in der Kantine des Oberlandesgerichts Brandenburg, Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der Havel statt. Die Vertreterversammlung ist für die Mitglieder öffentlich.

Vertreterversammlung am 04.09.2020 um 14.00 Uhr

Die nächste Vertreterversammlung findet am Freitag, den 04.09.2020 um 14.00 Uhr in der Kantine des Oberlandesgerichts Brandenburg, Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der Havel statt. Die Vertreterversammlung ist für die Mitglieder öffentlich.

Wieder geöffnet!

Die Geschäftstelle ist für den Publikumsverkehr wieder geöffnet, sofern sich der Besuch nicht vermeiden lässt.

Versorgungssicherheit trotz Corona-Pandemie

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg
Im internen Bereich finden Sie einen Mitgliederbrief zu dem Thema "Versorgungssicherheit trotz Corona-Pandemie".

Corona - wirtschaftliche Hinweise

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg
In seiner Sitzung am 20.03.2020 haben Vorstand und Mitarbeiterinnen des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Brandenburg u.a. die folgenden Hinweise zusammengetragen, wie die selbständigen Berufsträger Unterstützung in wirtschaftlicher Hinsicht in der derzeitigen Corona-Virus-Krise erhalten können und somit auch Arbeitsplätze in den Kanzleien erhalten bleiben, sofern Sie Finanzierungsbedarf wegen fehlender Einnahmen haben sollten.

Folgende Informationen können wir im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Hinweise geben:

pdf-icon-kl Download - Corona - wirtschaftliche Hinweise |.pdf | 18 KB


Links, die Ihnen weiterhelfen können:
- www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles
- www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
- www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
- www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Aktuelle Mitteilung - Corona

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge bis auf Weiteres ein Publikumsverkehr nicht möglich ist. Die Geschäftsstelle führt ihre Tätigkeit über Heimarbeitsplätze weiter. Die Möglichkeit der Kommunikation mit der Geschäftsstelle über E-Mail, Telefax und Briefpost ist selbstverständlich sichergestellt.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns und verbleiben


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg

Vertreterversammlung am 15.11.2019 um 14.00 Uhr

Die nächste Vertreterversammlung findet am Freitag, den 15.11.2019 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Grillendamm 2, 14776 Brandenburg a. d. Havel statt. Die Vertreterversammlung ist für die Mitglieder öffentlich.

Download....