Wahlordnung

für die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Brandenburg

vom 11. September 2015 | [Herunterladen .pdf ]
§ 1 Grundzüge
(1) Die Briefwahl zur Vertreterversammlung des Versorgungswerkes findet im letzten Jahr der Wahlperiode der Ver-treterversammlung (Wahljahr) nach den Grundsätzen der Listenwahl statt. Die Wahl ist unmittelbar, geheim, gleich und frei.

(2) Die Wahl wird von einem Wahlausschuss mit Sitz in Brandenburg an der Havel geleitet und durchgeführt. Dieser Wahlausschuss entscheidet auch über Wahlanfechtungen.

(3) Alle Bekanntmachungen des Wahlausschusses erfolgen im Amtsblatt für Brandenburg, alle brieflichen Mitteilungen des Wahlausschusses an die Mitglieder des Versorgungswerkes mit einfachem Brief an die zuletzt bekannt gegebene Adresse.