Satzung

Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Brandenburg

vom 17.02.2023 | [Herunterladen .pdf]
§ 1 Rechtsform, Sitz und Aufgaben
(1) Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg ist nach § 1 des Brandenburgischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes vom 4. Dezember 1995 - BbgRAVG – (GVBl. I S. 266) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz am Sitz der Rechtsanwaltskammer.

(2) Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe des BbgRAVG und dieser Satzung zu gewähren.